Was bedeutet "archäologische Baubegleitung" in Brandenburg?

Jedes Bauprojekt in Brandenburg wird im Rahmen des Bauantrags u.a. auch auf mögliche Schäden an Bodendenkmalen hin überprüft.
Das Landesamt für Denkmalpflege entscheidet aufgrund der Akten, inwieweit ein Bodendenkmal oder auch ein vermuteter Fundplatz durch das Bauprojekt zerstört oder teilzerstört wird.

Gegebenenfalls ordnet das Landesamt eine archäologische Baubegleitung,
Was ist eine archäologische Baubegleitung?

Bei der Baubegleitung ist das archäologische Team, im einfachsten Fall oft nur ein Mitarbeiter, direkt bei den Bauarbeiten dabei. Relevant sind dabei natürlich nur Bodeneingriffe in einem, durch moderne Baumaßnahmen mehr oder weniger ungestörten Boden.

Der Archäologe steht bei den Baggerarbeiten so, dass er die Fläche, die der Baggerlöffel freilegt, sehen und beurteilen kann. Ein Baggerlöffel mit glatter Schneide ist dabei Voraussetzung.

Wird ein "Befund" festgestellt, muss er fachgerecht dokumentiert und mögliche Funde geborgen werden. "Befund" kann alles sein, was in der Vergangenheit durch menschliche Einwirkung in den Boden gelangte. Hierzu zählen selbstverständlich Gräber mit Skeletten oder Urnen, aber auch Abfallgruben, Hausreste oder die Verfärbung vergangener Holzpfosten.

Diese archäologische Tätigkeit kann naturgemäß einen Baustopp verursachen. Je nach Art der Befunde kommt es zu unterschiedlich langen Verzögerungen, die Bauherr und Baufirma bei der Planung einkalkulieren müssen. Normalerweise werden Ausweicharbeiten eingeschoben, um dies abzufedern.

Wird eine ganz ungewöhnliche Befundlage festgestellt, muss das Landesamt und die Denkmalbehörde des Kreises benachrichtigt werden. Derartige Befundlagen sind beispielsweise urgeschichtliche Brunnen und Gräberfelder, aber auch technische Anlagen wie z. B. öfen. schließen

in selteneren Fällen eine Voruntersuchung
Was ist eine archäologische Voruntersuchung?

Bei der Voruntersuchung wird zu Beginn der Baumaßnahme die Baufläche für die Untersuchung durch die Archäologen freigeräumt. Bei den Flächen kann es sich um die Grundfläche eines kleinen Einfamilienhauses, aber auch um die kilometerlange Trasse eine Pipeline handeln.

"Freiräumen" bedeutet, dass der archäologisch irrelevante Oberboden (z.B. moderne Straßenaufbauten, Pflaster oder Pflughorizonte) abgetragen werden, bis der meist helle "gewachsene" Boden und eventuelle archäologische Befunde sichtbar werden. Sind archäologische Befunde vorhanden, wird nicht weitergebaut; über das zur Dokumentation und Fundbergung zur Verfügung stehende Zeitfenster entscheidet das Landesamt.

Anders als bei einer Prospektion, sind die Bodeneingriffe bereits Teil der Baumaßnahme. Nach Ende der archäologischen Arbeit werden die Bauarbeiten wieder aufgenommen und können ohne Störung durch die Archäologen zu Ende geführt werden. schließen

oder Prospektion
Was ist eine archäologische Prospektion?

Bei der Prospektion wird die geplante Baufläche mit einem Raster von Probeschnitten überzogen, in denen vor Beginn der Bauarbeiten nach archäologisch relevanten Funden und Befunden gesucht wird.

Das Raster sowie die Schnittbreiten und Längen legt das Landesamt fest. Die Schnitte werden normalerweise vorsichtig mit dem Bagger bearbeitet, in Ausnahmefällen kann auch eine Handschachtung vorgeschrieben sein.

Je nach Resultat entscheidet das Landesamt über den weiteren Bauablauf: Bei komplett fehlender Befundlage wird die Baugenehmigung ohne weitere Auflagen erteilt, bei auftretenden Befunden müssen die Bauarbeiten archäologisch begleitet werden. schließen

an. Die Kosten muss laut Denkmalschutzgesetz der Bauherr übernehmen, darf dafür aber auch einen Archäologen bzw. eine Grabungsfirma seiner Wahl beauftragen.

In Brandenburg sind, anders als in anderen Bundesländern, Grabungsfirmen erlaubt und Teil des Denkmalschutzkonzeptes. Bei der Auftragsvergabe der archäologischen Leistungen wird analog zur Vergabe von Bauaufträgen verfahren; ein privater Bauherr kann frei wählen, ein öffentlicher Träger muss sich an die Ausschreibungsregel der Verwaltungen halten.

Das Landesamt hat dabei allerdings immer die Möglichkeit, einen Archäologen oder eine Firma begründet abzulehnen, was der Bauherr selbstverständlich anfechten kann. Durch die archäologische Tätigkeit erhält der Bauherr Baufreiheit für sein Bauprojekt; die gesammelten Daten und evtl. Funde werden aufgearbeitet, ein Bericht geht fristgerecht an das Landesamt.

Uli Bauer arbeitet als freiberuflicher Archäologe

  • Eine langjährige Berufserfahrung gewährleistet die kompetente Duchführung von archäologischen Prospektionen, Voruntersuchungen und Baubegleitungen.
  • Durch die Vernetzung mit anderen Freiberuflern (Archäologen, Grabungstechnikern und Helfern) ergibt sich ein schnelles und flexibles Arbeiten; die personelle Abdeckung kleinerer Bauprojekten ( wie z.B. Flächen für Hausbau, Windräder, etc.) ist ebenso gewährleistet, wie die von aufwendigeren Projekten (etwa Straßen- und Leitungsbau) oder Großprojekten (z.B. lineare Maßnahmen wie Pipeline, regionale Versorgungsleitungen).
  • Hohe soziale Kompetenz und schnelles Arbeiten bieten auch bei Termindruck die Gewähr für eine vernünftige und effiziente Baubegleitung.
  • Die Resultate der archäologischen Arbeit werden bei Bedarf oder entsprechenden Funden zeitnah, d.h. noch während der Bauarbeiten im Netz präsentiert (www.archäologische-baubegleitung.de). Damit wird Anwohnern und sonstigen Interessierten die Möglichkeit gegeben, sich zu informieren. Oft erhöht dies die Akzeptanz der archäologischen Betreuung.
  • Mitunter führen interessante Funde oder Befunde zu einer intensiveren Beschäftigung bzw. kleineren Forschungsprojekten, die auf www.visuelle-archäologie.de allgemein zugänglich gemacht werden.